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    Häufig gestellte Fragen

    Ich benötige keine neue Frankiermaschine mehr, warum muss ich für die Abmeldung meiner alten Frankiermaschine eine Gebühr bezahlen?

    Dem kalkulierten Preis liegen folgende Leistungen zu Grunde:

    • Ausbau und Entwertung der Stempel (hierzu ist von Seiten der Deutschen Post AG nur der Hersteller der Frankiermaschine bevollmächtigt und muss den Nachweis erbringen)
    • Erstellen der Abmeldeformalitäten
    • Einreichen der Abmeldung bei der Deutschen Post AG 
    • Verschrottung der Stempel
    • Vorhalten des Gerätes in der Abmeldephase

    Zur Information: Ähnliche Abmeldeprozesse bzw. die Aufwände werden in anderen Industriezweigen ebenfalls mit Gebühren belastet.

    Fragen und Antworten